Copyright © 2012 Langenscheidt KG, Alle Rechte vorbehalten.
Warenkorb
 
Einreisebestimmungen

Es herrscht Visumpflicht für China, die Anträge kann man bei einer diplomatischen Vertretung Chinas im Heimatland anfordern, die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage. Am Flughafen in Peking werden keine Einreisevisa ausgestellt. In bestimmten Ausnahmefällen erteilen die chinesischen Einreisebehörden aber "Port-Visa". Nähere Informationen dazu findet man beim Pekinger Amt für Öffentliche Sicherheit unter www.bjgaj.gov.cn. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Ein Touristenvisum gilt maximal drei Monate und wird bei Gruppenreisen häufig vom Veranstalter besorgt. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach Reiseende Gültigkeit haben. Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort. Das Hotel übernimmt diese Meldung automatisch. Für die Einreise nach Tibet benötigen ausländische Touristen und Bergsteiger, die sich bereits in China befinden, eine spezielle Genehmigung (TAR-permit), die mindestens 10 Tage vor der Einreise in die Autonome Region bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro (118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373) beantragt werden muss. Für die Genehmigung ist der gültige Pass mit gültigem Visum sowie ein Reiseplan mit den bereits gebuchten Hotels vorzulegen.

Viele Staatsangehörige von europäischen Staaten (u. a. Deutsche, Schweizer, Österreicher, Briten, Italiener, Portugiesen, Niederländer, Belgier, Franzosen) dürfen ohne Visum einreisen, sofern sie als Touristen einreisen, und erhalten bei der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu 30 Tagen; vorzulegen sind ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass und ein bezahltes Rück- oder Weiterflugticket. Gegen Gebühr kann man den Aufenthalt bei den Immigration Offices in Thailand verlängern und erhält ein drei Monate lang gültiges Visum. Weniger umständlich ist es, sich bei den Thai-Botschaften im Heimatland bis zu 60 Tage gültige Touristenvisa oder bis zu 90 Tage gültige Non-Immigrant-Visa zu besorgen. Mitreisende Kinder brauchen einen eigenen Reisepass, Kinderausweise werden nicht anerkannt. Geschäftsreisende benötigen in jedem Fall ein Visum. Bei Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsfrist fallen Strafgebühren an. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen. Seit Juli 2010 ist es in der Innenstadt von Bangkok zu mehreren Bombenanschlägen gekommen, zu besonderer Vorsicht wird geraten. Vor Reisen in und durch die unter Notstand ("state of emergency") stehenden Provinzen im Süden Thailands (Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird ausdrücklich gewarnt. Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, v.a. zu den in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, wird abgeraten. Der gesamte Bereich bleibt bis auf Weiteres militärisches Sperrgebiet. Es wird empfohlen, Demonstrationen und sonstige größere Menschenansammlungen, die in Bangkok weiterhin zu erwarten sind, zu meiden.

Staatsangehörige zahlreicher europäischer Länder (u.a. Deutschland, Österreich und Schweiz) bekommen bei der Einreise ein Touristenvisum für max. 30 Tage (derzeit 25 US-$), 7 Tage Aufenthalt kosten 10 US-$. Möchte man länger bleiben, sollte man sich vorher bei der Indonesischen Botschaft ein Visum holen. Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten, allerdings kann man eine einmalige Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus für weitere 30 Tage bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi für 20,- USD (200.000,- IDR) einholen. Reisende, die einen Besuch der Provinz Aceh beabsichtigen, benötigen auf jeden Fall vor der Einreise ein Visum. Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von 50 000-150 000 Rp erhoben. Alle Reisenden müssen einen Reisepass vorlegen, der noch mindestens 6 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist, sowie ein Rück- bzw. Weiterflugticket. Geschäftsreisende brauchen immer ein Visum. In Indonesien gab es Anschläge in Jakarta und Aceh. Als potentiell gefährdet gelten Orte auch auf Bali, die bevorzugt von Ausländern frequentiert oder mit dem westlichen Ausland identifiziert werden, wie Hotels, Botschaften, Einkaufszentren und touristische Einrichtungen. Zudem ist der Straßenverkehr insbesondere außerhalb der Großstädte unfallträchtig, in den letzten Jahren häuften sich auch Flugzeug- und Schiffsunglücke. Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka ist außerdem durch Piraterie gefährdet.

Gegen Vorlage eines bei der Ausreise noch 6 Monate gültigen Reisepasses wird bei der Einreise ein kostenloses 30-Tage-Touristenvisum ausgestellt. Das Visum kann einmal um maximal 60 Tage gebührenpflichtig (MVR 750, 4 Passbilder) beim Department of Immigration (http://www.immigration.gov.mv) verlängert werden. Kinder: deutscher Kinderreisepass. Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle, deshalb sollte man bei der Einfuhr auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitführen, aus der der Name des Patienten, der Name der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst sein oder der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden.

Die Botschaften und Konsulate stellen das Besuchervisum aus, das jeder Tourist aus Europa zur Einreise nach Indien benötigt. Es ist sechs Monate gültig und erlaubt die wiederholte Ein- und Ausreise. Allerdings kann nach einer Ausreise aus Indien erst nach zwei Monaten wieder eine Einreise ins Land erfolgen. Voraussetzung ist ein Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise. Außerdem muss man für ein sechs Monate gültiges Touristenvisum eine Gebühr von 50 € entrichten, sowie 2 Passfotos mitbringen. Für bestimmte Restricted Areas, u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands), braucht man eine Sondergenehmigung. Nicht zugänglich für Touristen ist die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands). Bei der Einreise nach Indien sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Pass von den Grenzbehörden gestempelt wird. Geschieht dies nicht, kann es bei der Ausreise zu erheblichen Problemen und Verzögerungen kommen. Vor Reisen in das Gebiet um Jammu, Kaschmir und Ladakh, ins Grenzgebiet zu Pakistan sowie in die Teilstaaten Assam, Tripura, Nagaland und Manipur wird derzeit ausdrücklich gewarnt. Von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) wird wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen bis auf Weiteres abgeraten. In und um Darjeeling (Nord-Bengalen) ist mit kurzfristig angesetzten Streiks zu rechnen. In deren Folge kann es zu Behinderungen der Verkehrsverbindungen und touristischen Infrastruktur kommen. Deshalb sollte man sich kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einholen. In Mumbai und Pune gab es terroristische Angriffe, die sich auch gegen Touristen richteten und zahlreiche Todesopfer forderten. Bei Reisen in Großstädte und touristische Gebiete wird deshalb zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. An einigen Flughäfen, u.a. New Delhi, Chennai und Bangalore, gelten weiterhin erhöhte Sicherheitsvorkehrungen, die zu längeren Wartezeiten führen können. In den östlichen und südöstlichen Bundesstaaten Kernindiens von Bihar bis zu den östlichen und südlichen Grenzgebieten von Andhra Pradesh besteht ein erhöhtes Risiko von Gewalttaten und Gewaltkriminalität durch maoistische Gruppierungen („Naxaliten“), deren Aktionen sich bislang allerdings nicht gegen Ausländer richteten.

Bürger aus der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU müssen bei der Einreise einen mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass vorlegen und erhalten dann ein 3-monatiges Touristenvisum, das in jedem Immigration Office verlängert werden kann. Für die Einreise in den Bundesstaat Sarawak gibt es ein separates Visum, welches 30 Tage gültig ist. Von Reisen in entlegene Gegenden und an unkonventionelle Ziele an der Küste Sabahs sowie auf die vorgelagerten Inseln in der Region Kudat bis Tawau wird aufgrund des Risikos, Opfer von Überfällen, Entführungen und Geiselnahmen durch bewaffnete Gewalttäter aus den südlichen Philippinen zu werden, abgeraten.

Reisende aus 64 Ländern, darunter alle europäischen Länder, erhalten noch bis Ende März bei der Einreise ein kostenloses Besuchervisum für 30 Tage. Ab dem 1. April 2012 müssen sich diejenigen Staatsangehörigen, die bisher einen kostenlosen Einreisestempel bei Ankunft erhalten haben, ein gebührenpflichtiges Visum besorgen. Dieses kann vor der Reise als "Electronic Travel Authorization" (ETA) online unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Die Erteilung des Visums bei einer sri-lankischen Vertretung im Ausland ist ebenfalls möglich, ebenso wie die Besorgung über einen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch weiterhin bei Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Visumgebühr für ein einmaliges Besuchsvisum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen beträgt 20 US-Dollar. Verlängerungen von Touristenvisa sind nur in Ausnahmefällen möglich. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Controller des Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, Tel. 0094-11-5329300, Fax 0094-11-2674631, E-mail: adcvisa@immigration.gov.lk, http://www.immigration.gov.lk. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein; außerdem kann der Nachweis von ausreichenden Finanzmitteln (30 US-$ pro Tag) verlangt werden. Bei Kindern ist der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ausreichend. Kinderreisepässe werden anerkannt. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.

Alle Besucher aus westeuropäischen Ländern erhalten bei der Einreise am Flughafen ein kostenloses Besuchervisum für 60 Tage (der Reisepass muss noch mindestens ein halbes Jahr lang gültig sein). Es kann für 500 Dh um weitere 30 Tage verlängert werden. Hält man sich darüber hinaus in den VAE auf, muss man 100 Dh pro Tag Strafe zahlen. Geschäftsreisende können außerdem ein bis zwei Jahre gültiges Multiple-Entry-Visum bei der Botschaft der VAE beantragen, wenn sie häufiger in die VAE reisen möchten. Die maximale Bleibedauer beträgt drei Monate pro Jahr, das Visum kostet 1500 Dh. Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung ist in VAE verboten. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist. Die Internetseitehttp://www.moh.gov.ae/en/Page_463.aspx enthält nähere Informationen dazu. Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Man sollte sich rücksichtsvoll und zurückhaltend verhalten und sich eventuelle Demonstrationen oder Protestveranstaltungen nach Möglichkeit meiden.

Reisende aus mitteleuropäischen Ländern müssen bei der Einreise einen mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass sowie Rück- oder Weiterreisetickets vorlegen. Sie erhalten dann ein kostenloses Touristenvisum, das für einen Aufenthalt von 21 Tagen gilt. Verlängerungen von bis zu weiteren 59 Tagen kann man bei den Immigration Offices in Manila, Cebu City und anderen Städten beantragen. Für Reisen, die länger als für 21 Tage geplant sind, ist das Visum bereits im Heimatland bei den diplomatischen Vertretungen der Philippinen zu beantragen. Eine Flughafengebühr in Höhe von zurzeit 750,- PHP wird an den Internationalen Flughäfen von Manila, Cebu City und Davao City bei der Ausreise erhoben und muss bar in PHP oder US-Dollar bezahlt werden. Auch bei Inlandsflügen sind Flughafengebühren zu entrichten. Zu beachten ist, dass von Reisen nach Mindanao (insbesondere in die Regionen ARMM und XII sowie nach Zamboanga City, Zamboanga Sibugay, Zamboanga del Sur und Lanao del Norte) sowie von Aufenthalten auf Basilan und den Inseln des Sulu-Archipels dringend abgeraten wird. Das Gleiche gilt für Überlandtransfers in ganz Mindanao, da mit Anschlägen und Entführungen durch islamistische Terroristen gerechnet werden muss. Auch von Reisen in die Provinz Agusan del Sur, die nicht zu den erschlossenen Touristenregionen der Philippinen zählt, wird bis auf Weiteres abgeraten. Lassen Sie besondere Vorsicht walten, vermeiden Sie größere Menschenansammlungen und benutzen Sie nicht öffentliche Verkehrsmittel.

Für einen Aufenthalt von bis zu vier Wochen genügen ein gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate über das Reisedatum hinaus gültig, mindestens zwei Seiten des Passes sollten vor Einreise noch frei sein), das Rückflugticket, ein Unterkunftsnachweis sowie der Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. Längere Aufenthalte muss man beim Principal Immigration Office in Victoria (Mahé) (E-Mail: info@immigration.gov.sc) mit Sichtvermerk genehmigen lassen. Bei der Passkontrolle wird ein ausgefülltes und unterschriebenes Ein- und Ausreiseformular verlangt. Die Formulare werden schon im Flugzeug verteilt bzw. liegen an Ständen vor der Passkontrolle aus. Vor dem Abflug ist eine Ausreisesteuer zu bezahlen, die bereits im Preis des Flugtickets inbegriffen ist. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean, um die Seychellen, Madagaskar und vor Kenia und Tansania von Piraten angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.

Europäer benötigen zur Einreise einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über die Reisezeit hinaus gültig ist und ein Visum, das für 4 Wochen erteilt wird. Bei organisierten Reisen besorgt das in der Regel der Veranstalter, Individualreisende müssen es etwa 10 Tage vor Abreise (mit adressiertem und frankiertem Rückumschlag) bei der zuständigen Botschaft beantragen. In Deutschland ist dies die Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam, Elsenstr. 3 in 12435 Berlin (Tel.: 030-53630108, Fax: 030-53630200, Email: sqvnberlin@t-online.de) oder das Vietnamesische Generalkonsulat in Frankfurt, Siesmayerstraße 10, 60323 Frankfurt (Tel.: 069-79533650, Fax: 069-795336511, Email: gkvvietnam_frankfurt@mofa.gov.vn). Schweizer Bürger wenden sich an die Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam in der Schlösslistraße 26 in 3008 Bern (Tel.: 031-3887878, Fax: 031-3887879, Email: vietsuisse@bluewin.ch), Österreicher finden die Botschaft in der Felix-Mottl Strasse 20, 1190 Wien (Tel.: 01-3680755, Fax: 01-3680754, Email: embassy.vietnam@aon.at), und in Frankreich befindet sch die Botschaft in 75016 Paris, 62-66 Rue Boileau (Tel.: 0331-44146400, Fax: 0331-45243948, Email: vnparis@wanadoo.fr. Um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, wurden im Juli 2009 striktere Alkoholgrenzen im Straßenverkehr eingeführt. Für Fahrrad- und Motorradfahrer gelten nun 0,5 Promille, für Autofahrer 0 Promille.

Deutsche, österreichische und schweizerische Besucher benötigen für die Einreise nach Oman ein Visum, das man an allen Grenzübergangsstellen gegen Gebühr (20 OMR) erhalten kann. Es berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Erforderlich ist ein gültiger Reisepass. Vorläufige (grüne) Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber mindestens noch 6 Monate gültig sein. Das Visum kann für die gleiche Gebühr um einen Monat verlängert werden. Besitzer eines Reisepasses mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 1 Jahr können auch ein Visum zur mehrfachen Einreise (50 OMR) beantragen, dass innerhalb eines Jahres zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen berechtigt, wobei zwischen den Aufenthalten stets drei Wochen im Ausland vergehen müssen. Dieses Visum kann nicht verlängert werden. Aufgrund gemeinsamer Visaregelungen zwischen Oman und Qatar sind Inhaber eines Visums von Oman oder Qatar berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist. Bei Einreise aus dem Emirat Dubai genügt für deutsche Staatsangehörige der Einreisestempel von Dubai. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai, d.h. für deutsche Touristen maximal 3 Wochen ohne Verlängerungsmöglichkeit. Aufgrund anhaltender Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens wird Reisenden in den Oman geraten, in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht zu nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernzuhalten. Weiterhin besteht ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen. Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sollten die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb gemieden werden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch vom Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Bootsbesatzungen wurden von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" bereits festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt.

Deutsche, Österreicher, Schweizer sowie die meisten anderen EU-Bürger benötigen für einen Aufenthalt von unter 30 Tagen lediglich einen noch 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket; ein Visum wird bei Einreise in den Pass gestempelt. Für längere Aufenthalte muss vorher ein Visum bei der Taiwan-Vertretung im Heimatland eingeholt werden. Auch bei der Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt (Landing Visa), dass bei der Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International Airport beim Visa Office of Consular Affairs Bureau beantragt werden kann. Bei der Einreise über alle anderen Flughäfen wird durch die National Immigration Agency, Border Affairs Corps, eine sog. "temporary entry permit" ausgestellt, die anschließend beim Consular Affairs Bureau, Ministry of Foreign Affairs, in ein Visum umgewandelt werden muss. Wer nicht über den Luftweg einreist, kann nicht mit einem vorläufigen Reisepass einreisen.