Bei der Einreise muss man Devisen und Wertgegenstände in eine Zollerklärung eintragen. Der abgestempelte Durchschlag muss bei der Ausreise vorgelegt werden. 400 Zigaretten und 2 Flaschen Spirituosen darf man mitbringen. Die Einfuhr von Waffen, Betäubungsmitteln und Pornografie ist streng verboten, mit Büchern, Zeitschriften und Videos kann es Probleme geben. Die Ausfuhr von wertvollen medizinischen Produkten, Kunstwerken und Antiquitäten ist nicht gestattet, es sei denn, man kann ein Siegel und eine Ausfuhrgenehmigung vorweisen. Bei der Wiedereinreise ins Heimatland darf man 2 l Wein, 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% Alkohol und 2 l mit weniger als 22 Vol.-% Alkoholgehalt, 200 Zigaretten oder 250 g Tabak oder 50 Zigarren sowie 50 g Parfüm zollfrei einführen. Souvenirs sind bis zu einem Wert von 300 CHF bzw. 175 EUR pro Person zollfrei.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen, Narkotika, Pornografie, TV-Ausrüstungen und Druckstücken in chinesischer Schrift. Zollfrei ist die Einfuhr von 2 l Spirituosen, 200 Zigaretten, 50 Zigarren aus 100 g Tabak und allen Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Höherwertige Geräte wie Autos, Fotoausrüstungen, aber auch Filme und Videokassetten sowie die Ein- oder Ausfuhr von mehr als 100 Mio. Rp. müssen deklariert werden. Verboten ist die Ausfuhr von Gegenständen, die älter als 50 Jahre sind. Bei der Rückkehr ins Heimatland sind Souvenirs im Gesamtwert von 300 CHF bzw. 175 EUR zollfrei.
Untersagt ist die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Schweinefleischprodukten, Pornografie (darunter fallen auch Nacktfotos in Illustrierten), Feuerwaffen und Harpunen. Videokassetten können zur Überprüfung auf unsittliche Inhalte einbehalten werden. Um den Verdacht von Drogenmissbrauch auszuschließen, wird dringend empfohlen, bei der Einfuhr auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Bescheinigung des Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Die Bescheinigung muss in englischer Sprache verfasst sein, oder es muss der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden. Das Mitbringen von Hunden ist ebenfalls nicht erlaubt. Ein Ausfuhrverbot besteht für Fische sowie Rohmaterial und verarbeitetete Produkte aus Schildpatt und Schwarzer Koralle sowie Meeresschnecken und Muscheln. Im Heimatland sind Souvenirs bis zu 175 EUR bzw. 300 CHF zollfrei.
Waren des persönlichen Bedarfs können zollfrei eingeführt werden, bei Wertsachen muss allerdings ein Pfand hinterlegt werden, das bei der Ausreise zurückerstattet wird. Die Ein- und Ausfuhr von Drogen wird in Malaysia strengstens bestraft (siehe Drogen). Die Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ist laut internationalem Artenschutzabkommen verboten. Wertvolle Antiquitäten dürfen nur mit Genehmigung einer Museumsbehörde ausgeführt werden. Für die Wiedereinreise ins Heimatland ist zu beachten, dass Geschenke den Wert von 300 CHF bzw. 175 Euro nicht übersteigen dürfen.
1,5 l hochprozentige alkoholische Getränke, 2 Flaschen Wein sowie Parfüm in angemessener Menge dürfen nach Sri Lanka eingeführt werden. Geldbeträge über 5000 US$ sowie Wertgegenstände müssen deklariert werden. Die Einfuhr (und Ausfuhr) von Drogen (dazu zählen auch ausländische Tabakwaren!), Waffen und Pornografie ist streng verboten. Für die Mitnahme von Haustieren muss vor der Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier eingeholt werden. Diese stellt die srilankische Botschaft im Heimatland oder das Department of Animal Production and Health (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. 0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619) aus. Bei der Ausreise dürfen Sie bis zu drei Kilo Tee zollfrei mit nach Hause nehmen; größere Mengen sind zollpflichtig. Edelsteine und Antiquitäten dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden. Beachten Sie, dass die Ausfuhr (und die Einfuhr ins Heimatland) von Schildplatt und Elfenbein strafbar ist, obwohl Produkte aus beiden Materialien in Sri Lanka verkauft werden. Auf die Ein- und Ausfuhr von Drogen steht in Sri Lanka die Todesstrafe.
Man darf 400 Zigaretten und Zigarren, 2 kg Tabak, 4l Spirituosen (nur bei Einreise über Flughafen und nicht in Sharjah) sowie Parfum in angemessenen Mengen ein- sowie ausführen. Die Landeswährung sowie Fremdwährungen unterliegen keinerlei Beschränkungen. Streng verboten sind Ein- und Ausfuhr von Waffen, Drogen und Pornographie. Achtung - viele westliche Illustrierte gelten aufgrund ihrer freizügigen Bilder bereits als pornographische Publikationen!
Bei der Einreise dürfen über 18-Jährige 2 l Alkohol und 400 Zigaretten mitführen, umfangreiche Foto- und Videoausrüstungen müssen deklariert werden, unter Umständen wird ein Deposit verlangt und bei ordnungsgemäßer Ausfuhr zurückgezahlt. Importverbote bestehen für Nachtsichtgeräte, Waffen und Munition, selbst wenn sie nur dekorativen Charakter haben sowie für obszöne und pornographische Materialien. Streng verboten und unter Strafe gestellt ist die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren bzw. Produkten aus Tieren, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen: einige Orchideenarten, Erzeugnisse aus Krokodil-, Waran- und Pythonhäuten, Korallen, Muscheln, Elfenbein, Schildpatt etc. Die Zollfreigrenzen bei der Wiedereinreise in die Schweiz und die EU liegen bei 200 Zigaretten, 1 l hochprozentigem Alkohol oder 2 l Wein sowie Waren im Gesamtwert von maximal CHF 300 bzw. EUR 175 pro Person.
Zollfrei nach Indien einführen darf man 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 0,95 l Alkohol, eine Kamera inklusive Filmen sowie Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Ein Einfuhr- sowie Ausfuhrverbot besteht für die Landeswährung, Topfpflanzen, Drogen sowie alte Münzen. Devisen (Bargeld bzw. Reiseschecks) müssen ab einem Wert von 5000 US$ bei der Einreise deklariert werden. Aus Indien dürfen 200 Zigaretten oder 250 g Tabak, ein Liter hochprozentige alkoholische Getränke oder zwei Liter Wein, 50 Gramm Parfüm sowie Geschenke bis 300 CHF bzw. 175 Euro nach Europa eingeführt werden. Denken Sie bitte daran, dass das Washingtoner Artenschutzabkommen die Einfuhr geschützter Tiere sowie aus ihnen hergestellter Produkte verbietet, auch wenn solche Produkte in Indien verkauft werden. Bei Nichtbeachtung drohen drastische Strafen.
Eingeführt werden dürfen 400 Zigaretten, 2 l Spirituosen, sowie 200 ml Parfüm. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf einen Betrag von maximal SCR 100.00 begrenzt. Es ist verboten, Obst, Gemüse, Pflanzen und tierische Produkte sowie Harpunen und Waffen zu importieren. Wer eine Seychellennuss (Coco de Mer) ausführen will, benötigt eine Genehmigung, die man sich gleich beim Kauf ausstellen lassen kann. Bei der Wiedereinreise ins Heimatland bleiben für Schweizer und EU-Bürger 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l Spirituosen, 2 l Wein, 50 g Parfüm und Geschenke bis zum Wert von 175 EUR bzw. 300 CHF zollfrei.
Reisende dürfen folgende Waren zollfrei einführen: 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 50 gr. Tabak, 1,5 l Alkohol über 22% oder 2 l Alkohol unter 22% oder 3 l Bier. Goldschmuck über 300g sowie Bargeld über 500 US $ müssen deklariert werden. Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen und Pornographie (enge Auslegung!). Bespielte Videofilme und Bücher werden mitunter einbehalten, um sie auf politisch Subversives und Pornographisches zu prüfen. Antiquitäten dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, die schwer zu bekommen ist. Wenn Sie auf alt gemachte Reproduktionen mitnehmen wollen, lassen Sie sich vom Händler den Kauf bestätigen, was aber nicht garantiert, dass der Gegenstand nicht doch konfisziert wird (es hilft nur die offizielle Genehmigung). Verboten ist gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen auch die Ausfuhr von Produkten aus geschützen Tieren, deren Einfuhr im Heimatland ohnehin strikt untersagt und schwer bestraft wird. Zollfrei sind im Heimatland 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l Hochprozentiges und 2 l Wein sowie Geschenke im Gesamtwert von 175 EUR bzw. 300 CHF.
Nach Oman dürfen eingeführt werden: eine Flasche Alkohol (gilt nur für Nichtmuslime und die Einreise am Flughafen, nicht bei Einreise auf dem Landweg), 50 Zigaretten, 113 g Tabak sowie Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischen Materials wie Zeitschriften, wozu auch die freizügigen Titelblätter verschiedener Nachrichtenmagazine gehören (und konfisziert werden). Ebenso verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleisch.
Streng verboten ist die Einfuhr von Waffen und Drogen, bei größeren Mengen kann die Todesstrafe verhängt werden. Pro Erwachsenem über 20 Jahre dürfen 1 l Alkohol, 25 Zigarren oder 200 Zigaretten oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Bargeld darf den Wert von 40 000 NT oder 5000 US-Dollar nicht übersteigen; Gold ist bis 62,5 g zollfrei. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind) ist verboten. Bei Wiedereinreise in Europa darf der Wert von Waren und Geschenken 175 Euro bzw. 300 CHF nicht übersteigen. Streng verboten ist die Einfuhr von Tieren oder Tierprodukten, die im Washingtoner Artenschutzabkommen beschrieben sind, z. B. Schlangen, Schlangenhäute oder Schlangenwein, Medizin – und was man dafür halten könnte – auf Tierbasis und ähnliches. Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen. Weitere Informationen unter http://eweb.customs.gov.tw




