Bei der Einreise muss man Devisen und Wertgegenstände in eine Zollerklärung eintragen. Der abgestempelte Durchschlag muss bei der Ausreise vorgelegt werden. 400 Zigaretten und 2 Flaschen Spirituosen darf man mitbringen. Die Einfuhr von Waffen, Betäubungsmitteln und Pornografie ist streng verboten, mit Büchern, Zeitschriften und Videos kann es Probleme geben. Die Ausfuhr von wertvollen medizinischen Produkten, Kunstwerken und Antiquitäten ist nicht gestattet, es sei denn, man kann ein Siegel und eine Ausfuhrgenehmigung vorweisen. Bei der Wiedereinreise ins Heimatland darf man 2 l Wein, 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% Alkohol und 2 l mit weniger als 22 Vol.-% Alkoholgehalt, 200 Zigaretten oder 250 g Tabak oder 50 Zigarren sowie 50 g Parfüm zollfrei einführen. Souvenirs sind bis zu einem Wert von 300 CHF bzw. 175 EUR pro Person zollfrei.
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