Zollbestimmungen
Für Schweizer und andere Reisende aus Nicht-EU-Staaten gelten folgende Höchstmengen: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% oder 2 l Spirituosen unter 22 Vol.-% und 2 l Wein (bei der Wiedereinreise in die Schweiz 15 Vol.-%). Reisende aus EU-Ländern dürfen Waren, die zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, zollfrei ein- und ausführen. Richtmengen sind: 800 Zigaretten, 200 Zigarren oder 1 kg Tabak, 10 l Spirituosen über 22 Vol.-% und 90 l Wein pro Person.






