Zollbestimmungen
Zollfrei eingeführt werden dürfen technische Geräte zum Eigenbedarf, 400 Zigaretten, 25 Zigarren, 280 g Parfüm und 2 l Alkohol. Nahrungsmittel, die pflanzliche Samen enthalten könnten, werden am Flughafen konfisziert. Teure technische Geräte müssen beim Zoll registriert werden. Bei der Wiedereinreise in die Schweiz dürfen Personen über 17 Jahre 2 l Alkohol unter 15 % Vol. und 1 l über 15 % Vol. einführen sowie 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. Souvenirs, die aus Produkten von geschützten Tieren hergestellt wurden (Schildkrötenpanzer, Krokodilleder, Papageienfedern etc.) werden bei der Ausreise beschlagnahmt und die "Schmuggler" mit empfindlichen Geldstrafen belegt.









