Zollbestimmungen
Zollfrei eingeführt werden dürfen 300 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 200 g Tabak, ferner 1 Liter Spirituosen sowie alle Artikel für den persönlichen Bedarf. Bei der Ausreise wird streng darauf geachtet, dass weder präkolumbische Kunstgegenstände noch Souvenirs von artgeschützten Tieren im Gepäck sind.




