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Zollbestimmungen

Zollfrei nach Mexiko eingeführt werden können Gegenstände für den persönlichen Gebrauch sowie Geschenke im Wert von bis zu 300 US-$. Es dürfen keinerlei Nahrungsmittel eingeführt werden. Die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Kakteen, Antiquitäten und archäologischen Gegenständen ist nicht gestattet. Das Washingtoner Artenschutzabkommen verbietet die Einfuhr von Schwarzer Koralle und Schildpatt nach Europa. In Länder der EU dürfen bis 3 l Wein/Spirituosen, 400 Zigaretten/50 Zigarren/250 g Tabak, 12 Filme und Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$ zollfrei eingeführt werden, Personen über 17 Jahre dürfen in die Schweiz einführen: Geschenke und Souvenirs im Wert von 300 CHF, 1 Liter Spirituosen mit über 15 % vol. Alkoholgehalt und 2 Liter mit unter 15 % vol. sowie 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.

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