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Zollbestimmungen

Streng verboten ist die Einfuhr von Waffen und Drogen, bei größeren Mengen kann die Todesstrafe verhängt werden. Pro Erwachsenem über 20 Jahre dürfen 1 l Alkohol, 25 Zigarren oder 200 Zigaretten oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Bargeld darf den Wert von 40 000 NT oder 5000 US-Dollar nicht übersteigen; Gold ist bis 62,5 g zollfrei. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind) ist verboten. Bei Wiedereinreise in Europa darf der Wert von Waren und Geschenken 175 Euro bzw. 300 CHF nicht übersteigen. Streng verboten ist die Einfuhr von Tieren oder Tierprodukten, die im Washingtoner Artenschutzabkommen beschrieben sind, z. B. Schlangen, Schlangenhäute oder Schlangenwein, Medizin – und was man dafür halten könnte – auf Tierbasis und ähnliches. Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen. Weitere Informationen unter http://eweb.customs.gov.tw

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