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Zollbestimmungen

Untersagt ist die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Schweinefleischprodukten, Pornografie (darunter fallen auch Nacktfotos in Illustrierten), Feuerwaffen und Harpunen. Videokassetten können zur Überprüfung auf unsittliche Inhalte einbehalten werden. Um den Verdacht von Drogenmissbrauch auszuschließen, wird dringend empfohlen, bei der Einfuhr auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Bescheinigung des Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Die Bescheinigung muss in englischer Sprache verfasst sein, oder es muss der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden. Das Mitbringen von Hunden ist ebenfalls nicht erlaubt. Ein Ausfuhrverbot besteht für Fische sowie Rohmaterial und verarbeitetete Produkte aus Schildpatt und Schwarzer Koralle sowie Meeresschnecken und Muscheln. Im Heimatland sind Souvenirs bis zu 175 EUR bzw. 300 CHF zollfrei.

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